Ablauf und Preise
Online oder in Präsenz
All meine Angebote biete ich sowohl online (z.B. über Zoom) als auch in Präsenz in meinem Praxisraum in Backnang bei Stuttgart an.
Preise
Für eine Einheit Psychotherapie (nach HeilprG) und Coaching berechne ich 110€ pro 60 Minuten.
Paartherapie kostet 120€ pro 60 Minuten.
Für Workshops, Lehraufträge und Vorträge erhalten Sie meine Preise auf Anfrage.
Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, benachrichtigen Sie mich bitte frühzeitig. Falls Sie einen Termin später als 24 Stunden vorher absagen, erlaube ich mir, ein Ausfallhonorar von 50 € in Rechnung zu stellen. Wenn Sie unangekündigt zu einem vereinbarten Termin nicht erscheinen, berechne ich den vollen Stundensatz.
Die Bezahlung ist bar oder per Rechnung möglich.
Vorteile als Selbstzahler*in
Meine Angebote Psychotherapie (nach HeilprG) und Coaching werden nicht durch die Krankenkassen übernommen. Die Krankenkassen übernehmen nur die Kosten für eine Psychotherapie bei einem Psychologischen Psychotherapeuten mit einem der in Deutschland stark begrenzten Kassensitze oder Arzt und wenn bei Ihnen von diesem eine Diagnose nach ICD-10/11, d.h. eine psychische Krankheit, diagnostiziert wurde. Paartherapie wird ohnehin nicht von der Krankenkasse bezuschusst. Ihre Vorteile als Selbstzahler*in liegen darin, dass all unsere Gespräche höchstvertraulich sind und keine Informationen an die Krankenkasse weitergeleitet werden (z.B. für einen Wechsel in eine private Krankenkasse, Berufsunfähigkeits- oder Risikolebensversicherungen relevant) und keine Krankheitsdiagnose zwingend nötig ist. Außerdem können wir sofort einen freien Termin vereinbaren und es existieren keine monatelangen Wartezeiten. Gut ist auch, dass Sie ganz allein darüber bestimmen, wen Sie als Therapeut*in auswählen und wie lange Sie Therapie oder Coaching in Anspruch nehmen möchten.
Berufsbedingtes Coaching ist als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung absetzbar. Für genauere Informationen kontaktieren Sie bitte Ihre/n Steuerberater*in.
Schweigepflicht
Die Basis unserer gemeinsamen Arbeit ist Vertrauen und ich bin gesetzlich dazu verpflichtet, über alles, was wir gemeinsam besprechen, Verschwiegenheit zu wahren. Diese Verschwiegenheit gilt selbstverständlich auch gegenüber Familienangehörigen. Meine Verschwiegenheitspflicht ergibt sich aus § 630a BGB und der Berufsordnung für Heilpraktiker. Daraus ergibt sich eine Schweigepflicht, die in ihrem Umfang gemäß der Erwartungshaltung der Klientinnen nicht von derjenigen der Ärzte nach § 203 StGB wegen Verletzung von Privatgeheimnissen unterschieden werden kann. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit entfällt nur bei einer ausdrücklichen Entbindung durch Sie persönlich.